Kennen Sie Ihre Rechte?

Handeln Sie sofort!

 

Die beste Verteidigungsmöglichkeiten ergeben sich, wenn Sie möglichst frühzeitig einen Verteidiger einschalten. Frühzeitig heisst, sobald Sie Kenntnis davon erlangen, dass gegen Sie Ermittlungen geführt werden. Im besten Fall erfahren Sie dies durch schriftliche Mitteilung, im ungünstigsten Fall durch eine Durchsuchung oder Ihre Verhaftung. Spätestens dann sollten Sie zum Telefon greifen und meine Nummer wählen.

 

Schweigen Sie!

 

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren steht Ihnen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Nutzen Sie deses Recht! Lehnen Sie jedes "Gesprächsangebot" mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft kategorisch ab, ohne einen Verteidiger hinzuziehen. Dies gilt umso mehr, wenn man Ihnen unterschweliig mit Zwangsmaßnahmen (Haftbefehl etc.) droht. Reden Sie nur mit Ihrem Verteidiger. Dieser kann sich später immernoch für Sie einlassen, nachdem er Akteneinsicht erhalten hat. Sie sind jedoch verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, also Ihre Personalien anzugeben

 

Wohnungsdurchsuchung

 

Zu einer Durchsuchung kann es durch einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder durch Anordnung der Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Gefahr in Verzug kommen. Fragen Sie konkret nach der Grundlage für die Durchsuchung. Werden konkrete Gegenstände gesucht, können Sie eine weitere Durchsuchung unter Umständen dadurch abwenden, dass Sie diese Gegenstände herausgeben. Sie müssen jedoch nicht aktiv Hilfe leisten. Jedoch dürfen Sie auch keinen Widerstand leisten. Kontaktieren Sie mich umgehend telefonisch und bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung abzuwarten, bis ich vor Ort bin. Unterschreiben Sie nichts! Lassen Sie sich Protokolle von der Durchsuchung aushändigen und ziehen Sie Zeugen hinzu. Weisen Sie deutlich darauf hin, dass Sie mit der Durchsuchung oder Sicherstellung von Gegenständen nicht einverstanden sind.

 

Verhaftung

 

Sollten Sie oder ein Angehöriger verhaftet werden, ist davon auszugehen, dass dem eine schwere Straftat zugrunde liegt. Die Einschaltung eines Verteidigers ist dringend erforderlich. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liegt ein Fall der sog. notwendigen Verteidigung vor, so dass Ihnen ohnehin ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden wird. Lassen Sie sich keinen beliebigen Verteidiger beiordnen, sondern benennen Sie mich als Verteidiger Ihres Vertrauens.