Online Akteneinsicht
Wenn gegen Sie Ermittlungen anhängig sind, unabhängig davon ob in einem Straf- oder in einem Bußgeldverfahren, gilt die generelle Empfehlung, keine Angaben zu machen, bevor Akteneinsicht genommen wurde.
Als Beschuldigter selbst haben Sie nur ein sehr eingeschränktes Recht auf Akteneinsicht. In der Regel wird man Ihnen allenfalls ein Einsichtsrecht vor Ort bei der Staatsanwaltschaft einräumen.
Hingegen ist es dem Verteidiger möglich, die Akten vollständig anzufordern und Kopien zu fertigen.
Ich biete Ihnen eine kostengünstige Möglichkeit, vollständige Einsicht in Ihre Ermittlungsakte zu erhalten, ohne eine vollständige Verteidigung beauftragen zu müssen.
Es entstehen nur die nachfolgenden Kosten.
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Grundgebühr (VV 4100 RVG) |
30,00 EUR |
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Auslagenpauschale (VV 7002 RVG) |
20,00 EUR |
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Umsatzsteuer 19 % |
9,50 EUR |
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59,50 EUR |
Bitte verwenden Sie das unten stehende Auftragsformular. Am Ende der Seite finden Sie einen Vollmachtsvordruck, welchen Sie mir bitte per Fax oder Mail unterschrieben zurücksenden. Sobald mir Ihre Daten vorliegen, erhalten Sie eine Rechnung per eMail. Ich beantrage die Akteneinsicht sofort, wenn mir Vollmacht und Zahlung vorliegen.
Die Behörde erhebt i.d.R. für den Versand der Akten eine Auslagenpauschale in Höhe von 12,00 EUR, welche ich für Sie verauslage. Ich werden Ihnen diese Auslagen zusammen mit den Kosten für die Kopien
(nach Nr. 7000 RVG i.H.v.je 0,50 € für die ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite) seperat in Rechnung stellen, nachdem mir die Akte vorliegt.
Die Portokosten für den Rückversand der Akte an die Behörde und für den Versand der Kopien an Sie sind bereits enthalten.
Bitte geben Sie in das Feld "Nachricht" nähere Angaben zu der gewünschten Akte ein, insbesondere die zuständige Behörde, den Grund der Ermittlungen und (wenn möglich) das Aktenezeichen.
Widerrufsbelehrung
Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen eines Monats nach Auftragserteilung den erteilten Auftrag per E-Mail an ra-biernacki@gmx.de oder per Fax unter 036694 37869 oder schriftlich (Rechtsanwalt Biernacki, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin) zu widerrufen. Sofern Sie bereits Leistungen empfangen haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.
